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Ecclesia Dei
Ecclesia Dei Apostolisches Schreiben "Motu proprio" Papst Johannes Pauls II.
a) Der Ausgang, den die Bewegung Bischof Lefebvres nun wirklich genommen hat, kann und muß für alle katholischen Gläubigen ein Anlaß zu einer gründlichen Besinnung über die eigene Treue zur Tradition der Kirche sein, der Tradition, die unversehrt vorgelegt wird durch das ordentliche und außerordentliche kirchliche Lehramt, besonders durch die Konzilien, vom Konzil von Nizäa bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Diese Besinnung muß alle erneut und wirksam von der Notwendigkeit überzeugen, daß die Treue noch vertieft und gefestigt werden muß und vor allem irrige Interpretationen sowie willkürliche und ungerechtfertigte Erweiterungen in Dingen der Glaubenslehre, der Liturgie und der Disziplin zurückzuweisen sind. Besonders die Bischöfe haben aufgrund ihres Hirtenamtes die schwere Pflicht, mit klarem Blick, mit Liebe und Unerschrockenheit darüber zu wachen, daß die Treue überall bewahrt wird(7). Es ist aber auch erforderlich, daß alle Hirten und übrigen Gläubigen aufs neue nicht nur die Autorität, sondern auch den Schatz der Kirche anerkennen, die sich auf die Vielfalt der Charismen sowie der Traditionen der Spiritualität und des Apostels stützen, und auch die Schönheit der Einheit in der Vielgestaltigkeit bewirken (jener Harmonie, die die irdische Kirche, vom Heiligen Geist dazu angeregt, zum Himmel emporsteigen läßt).b) Wir möchten ferner auch die Theologen und Fachgelehrten der anderen kirchlichen Wissenschaften auffordern, daß auch ihr Wort von den augenblicklichen Umständen gefordert ist. Die Breite und Tiefe der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils machen nämlich neue und vertiefte Untersuchungen notwendig, in denen der stete Zusammenhang des Konzils mit der Tradition im ganzen beleuchtet wird, vornehmlich in jenen Bereichen der Lehre, die, weil sie vielleicht neu sind, von einigen Teilgruppen der Kirche noch nicht recht verstanden wurden. c) Vor allem möchten wir unter den vorliegenden Umständen einen feierlichen und leidenschaftlichen, wie auch väterlichen und brüderlichen Aufruf an all jene richten, die bisher in irgendeiner Weise mit der Bewegung des Erzbischofs Lefebvre in Verbindung standen, daß sie ihre ernste Pflicht erfüllen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter unterstützen zu wollen. Alle müssen wissen, daß die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist (8). All jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen in der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen, möchte ich auch meinen Willen kundtun - und wir bitten, daß sich der Wille der Bischöfe und all jener, die in der Kirche das Hirtenamt ausüben, dem meinen anschließen möge -, es ihnen leicht zu machen, in die kirchliche Gemeinschaft zurückzukehren, durch die notwendigen Maßnahmen, welche die Berücksichtigung ihrer gerechtfertigten Wünsche sicherstellen.a) Es wird eine Kommission eingesetzt, die die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft mit den Priestern, Seminaristen, Gemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten herzustellen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche eins zu bleiben wünschen unter Wahrung ihrer geistlichen und liturgischen Traditionen, gemäß dem Protokoll, das am vergangenen 5. Mai von Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre unterzeichnet wurde. b) Diese Kommission besteht aus einem Kardinalpräsidenten und anderen Mitgliedern der Römischen Kurie, in einer Anzahl, die je nach den Umständen für sachlich und angemessen gehalten wird. c) Ferner muß überall das Empfinden derer geachtet werden, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen, indem die schon vor längerer Zeit vom Apostolischen Stuhl herausgegebenen Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs in der Editio typica vom Jahr 1962 weit und großzügig angewandt werden (9).
Gegeben in Rom, bei St. Peter, am 2. Juli 1988 im zehnten Jahr unseres Pontifikats.
1) Vgl. Bekanntmachung des Hl. Stuhls vom 16.6.1988, O.R. dt. 24.6.1988, 3.2) Vgl. 1. Vatik. Konzil, Konstitution Pastor aeternus, Kap. 3, DS 3060.3) Vgl. Codex luris Canonici, can, 751.4) Vgl. ebd., can. 1382.5) 2. Vatik. Konzil, Konstitution Dei Verbum Nr. 8, vgl. 1. Vatik. Konzil, Konstitution Dei Filius, Kap. 3, DS 3020.6) Vgl. Mt 16,18; Lk 10,16; 1. Vatik. Konzil, Konstitution Pastor aeternus, Kap. 3, DS 3060.7) Vgl. Codex luris Canonici, can 386; Paul VI., Apostol. Schreiben Quinque iam anni, 8.12.1970, AAS 63 (1971), 97-1068) Vgl. Codex luris Canonici, can. 1364.9) Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Schreiben Quattuor abhinc annos, 3.10.1964, AAS 76 (1964), 1088-1089.
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