Die
Kongregation für die Glaubenslehre hat am 25. März 2020
zwei Dekrete mit Datum vom 22. Februar 2020 veröffentlicht, die die Feier der hl. Messe in der außerordentlichen Form betreffen:
Mit dem ersten Dekret
Quo Magis (
Lateinische Version,
Deutsche Version) werden
sieben neue Präfationen eingeführt, die
ad libitum verwendet werden können. Ergänzend hat die Glaubenskonkregation die
Anmerkungen zur Vorstellung des Dekrets Quo magis bezüglich der Approbation von sieben neuen Präfationen für den usus antiquior des römischen Ritus herausgegeben.
Das zweite Dekret
Cum sanctissima (
Lateinische Version,
Deutsche Version) betrifft den Heiligenkalender und ermöglicht
Feiern für die nach 1960 kanonisierten Heiligen. Dazu gibt es die
Anmerkungen zur Vorstellung des Dekrets Cum sanctissima über die liturgischen Feiern zu Ehren der Heiligen im Usus Antiquior des römischen Ritus.