Vor zehn Jahren, am 7. Juli 2007, wurde das Apostolische Schreiben
Summorum Pontificum über den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970 von Papst Benedikt XVI. veröffentlicht.
Dort heißt es im letzten Absatz:
„Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.
Benedictus PP. XVI"
Lesen Sie dazu den Artikel von Monika Rheinschmitt.