kathnews bringt unter dem Titel
"Kommentar zur Instruktion “Universae Ecclesiae” - X. Teil" einen Artikel von Dr.iur.can. Gero P. Weishaupt über den Gebrauch von Lateinischen und volkssprachlichen Lesungen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus.
Dabei stellt der Kanonist Hw. Gero Weishaupt fest:
"Die Instruktion “Universae Ecclesiae” erklärt .. eindeutig, dass die volkssprachliche Verkündigung nur in einer gelesenen Messe mit Volk anstelle der lateinischen treten kann, dahingegen darf in gesungenen Messen dem lateinischen Vortrag der Lesungen zusätzlich der volkssprachliche Vortrag erfolgen."