Gemeinsame Erklärung von Pro Missa Tridentina, Pro Sancta Ecclesia und Una Voce Deutschland
Am 14. September 2007 trat das Motu proprio „
Summorum pontificum“ in Kraft. Darin heißt es:
Das vom heiligen Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat … als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen…. [Es ist] erlaubt, das Meßopfer nach dieser niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern.
Die Pfarrer haben die Bitten von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. (MP SP Art. 5 § 1)
Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
In den ersten beiden Jahren erlebte die Feier der heiligen Messe und der anderen Sakramente nach den Büchern von 1962 v.a. in Deutschland ein stürmisches Wachstum:
Von 35 Orten im deutschen Sprachraum (Juni 2007) auf 198 im August 2009 – das ist eine Steigerung um 470 Prozent. Im dritten Jahr hat sich die Zahl der Orte nur um 5 auf 203 erhöht, obwohl sich noch viele Gruppen von Gläubigen um Meßfeiern in dieser außerordentlich schönen, ehrfürchtigen und feierlichen Form bemühen. Immer wieder berichten engagierte Priester und Gläubige über gravierende, teils offensichtliche, teils verdeckte Verstöße gegen Bestimmungen des Motu proprio „Summorum pontificum“. Wir tun alles in unserem Vermögen Stehende dazu, diese Gruppen zu unterstützen.
Wir bedanken uns bei Papst Benedikt XVI. für seine mutige Initiative, denn er wußte und weiß sehr gut, wie mühsam es ist, die Liturgie in Kontinuität zur Praxis der Kirche in über 1000 Jahren zu erneuern. Deshalb werden wir den Heiligen Vater stets in unser Gebet einschließen und nach Kräften in dem Bemühen unterstützen,
daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhme Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.
Die Arbeit der im deutschen Sprachraum tätigen Organisationen, die sich für die Umsetzung des Motu proprio „Summorum pontificum“ einsetzen, wird vollständig durch Spenden finanziert. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung durch Ihr Gebet und Ihre Spende.
Pro Missa Tridentina - Spendenkonto-Nr: 2931476, BLZ 600 501 01 (Stuttgart)
Pro Sancta Ecclesia - Spendenkonto-Nr: 9089046, BLZ 740 500 00 (Passau)
Una Voce Deutschland - Spendenkonto-Nr: 193320-438, BLZ 360 100 43 (Essen)
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